Personalbremse für die Stadt Bülach

Die Verwaltung in der Stadt Bülach wird immer grösser. Sie wird immer teurer.

Vor allem aber wächst sie schneller als die Bevölkerung. Das ist nicht nachhaltig. Mit der Personalbremse wollen wir das ändern: Die Verwaltung darf in Zukunft höchstens so stark wachsen wie die Bevölkerung.

 

Seit 2016 ist die Bevölkerung in der Stadt Bülach stark gewachsen, um 29.1% – die Zahl der Vollzeitstellen in der Verwaltung gemäss bewilligtem Budget 2026 jedoch um 54.9%. Vor allem in der ablaufenden Legislatur wurde das Stellenwachstum stark beschleunigt: Seit 2022 wuchs die Bevölkerung um 6.7% – die Vollzeitstellen der Verwaltung aber um 28.2%! Mittlerweile arbeiten über 330 Menschen in der Kernverwaltung der Stadt Bülach (ohne Unterrichtsorganisation). 


Die Personalbremse sieht vor, dass Ausnahmen vom Grundsatz möglich sind – aber befristet. Der Stadtrat muss diese begründen, und das Stadtparlament muss sie bewilligen. Auf Bundesebene kennen wir das bewährte Mittel der Schuldenbremse. Der Mechanismus einer Personalbremse ist sehr ähnlich. Die Verwaltung soll wachsen können, um ihre Aufgaben zu erfüllen, aber nicht stärker als die Bevölkerung.


Die Zahlen sind eindrücklich: Hätte die Personalbremse seit 2022 Anwendung gefunden, wäre das Bülacher Budget 2026 um mehr als 9 Mio. Franken Personalkosten und über 50 Vollzeitstellen geringer ausgefallen. Auch wenn man wegen der Ausnahmeregelung mit mehr Stellen und Kosten rechnen müsste: Die Einsparung würde sich mindestens in der Grössenordnung der Mehreinnahmen bewegen, welchen nun mit dem seit 2025 um 4% erhöhten Steuerfuss erzielt werden. Jährlich!


Unsere Volksinitiative «Personalbremse für die Stadt Bülach» ist klar auf Augenmass ausgerichtet: Kein Stellenabbau, kein Stellenstopp, sondern eine faire, nachvollziehbare Begrenzung des Verwaltungswachstums in der Zukunft… auf der für Bülach bereits sehr grosszügigen Ausgangsbasis 2026.
Für das Zustandekommen der Initiative sind 300 Unterschriften erforderlich. Die Sammelfrist endet im August 2026.

Jetzt gleich den Unterschriftenbogen herunterladen, unterschreiben und einsenden!


Argumentarium

Die Gemeindeordnung soll durch einen neuen Passus ergänzt werden: Art. 3b Vollzeiteinheiten in der städtischen Verwaltung

Warum?

  • Die Verwaltung in der Stadt Bülach wächst deutlich schneller – und beschleunigt schneller – als die lokale Bevölkerung. Auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und mit immer mehr Themen, um welche die Stadt glaubt, sich kümmern zu müssen.
    • Bevölkerungswachstum seit 2016 = 29.1%; Stellenwachstum Verwaltung = 54.9%.
    • Bevölkerungswachstum seit 2020 = 14.6%; Stellenwachstum Verwaltung = 35.5%.
    • Bevölkerungswachstum seit 2022 =  6.7%; Stellenwachstum Verwaltung = 28.2%.
       
  • Während Unternehmen gezwungen sind, ihre Abläufe laufend zu optimieren und effizienter zu werden, nimmt der städtische Verwaltungsapparat Jahr für Jahr zu. Zudem bietet die Verwaltung sichere Arbeitsplätze, oftmals zu überdurchschnittlichen Löhnen, und steht damit in direkter Konkurrenz zu unseren KMUs.
     
  • Deswegen fehlen in der Privatwirtschaft Fachkräfte, die dort für Innovation, Wachstum und Wertschöpfung sorgen könnten. Das darf so nicht weitergehen.
     
  • Unsere Volksinitiative fordert, dass die Stellen der Verwaltungsressorts (ohne Unterrichtsorganisation und gemessen mit Vollzeitäquivalenten) künftig nicht stärker wachsen sollen als die Bevölkerung.
     
  • Damit setzen wir ein klares Zeichen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern und gegen ein übermässiges Wachstum der Bürokratie und vielleicht zuweilen wünschbaren, aber nicht notwendigen Staats-Aktivitäten.
     
  • Eine Limitierung des Stellenwachstums wird auch endlich den nötigen Druck erzeugen, unklare Verantwortlichkeiten und unnötige Hierarchien in der Verwaltung anzugehen. Weniger Vorgesetzte – mehr Leute, die Aufgaben erledigen. Als Resultat von Effektivitäts- und Effizienzsteigerungen werden auch Personal- und Führungsprobleme bei der Stadt abnehmen.
     
  • Positive Nebeneffekte für die Bürgerinnen und Bürger werden sein: Beschränkung auf das Notwendige, weniger Steuererhöhungen.

Weiterführende Informationen

Initiativtext

Die Gemeindeordnung der Stadt Bülach (GO) vom 27. September 2020 (in Kraft per 24. November 2021) wird wie folgt ergänzt:

Art. 3b Vollzeiteinheiten in der städtischen Verwaltung (neu)

  • a.  Die Anzahl Vollzeiteinheiten in der Gemeindeverwaltung der Stadt Bülach darf mittelfristig prozentual höchstens gleich stark wachsen wie die ständige Wohnbevölkerung. 
  • b.    Die Ausführungsbestimmungen legen die Berechnungsgrundlagen fest und berücksichtigen dabei insbesondere die Auslagerung, die Übernahme und den Wegfall von Aufgaben. Die Ausführungsbe-stimmungen enthalten Regelungen, um die Umgehung des Grundsatzes gemäss lit. a. zu verhindern. 
  • c.    Ausnahmen vom Grundsatz gemäss lit. a. sind zulässig, wenn sie durch den Stadtrat beschlossen und durch das Stadtparlament genehmigt werden. Sie sind zu befristen.