Memorandum Gestaltungspläne Herti und Bülach Nord
Der GP Herti ist nicht an die Vorgaben des GP Bülach Nord gebunden
Die FDP Bülach hat ein Memorandum erstellen lassen, um nachzuweisen, dass die mehrfach geäusserte Behauptung der Stadt Bülach falsch ist, der GP Herti MÜSSE sich an die Vorgaben des Gestaltungsplans Bülach Nord von 2015 halten (vor allem an die unverständliche Detailvorgabe für eine maximale Kubatur von 62'000 m3). Solche willkürlichen Einschränkungen von einem ersten Gestaltungsplan hinsichtlich eines nachgelagerten Gestaltungsplans (mit anderen Eigentümern!) sind rechtlich nicht zwingend und vor allem sind sie inhaltlich unsinnig.
Das Memorandum kann hier heruntergeladen werden und wurde von namhaften Spezialisten erstellt:
- Michael Steiner (Autor)
lic. iur. / MAS ETH in Raumplanung
raumwirksam. GmbH - Michael Rothen
Raumplaner FSU SVU SIA
MRR GmbH - Dr. Fridolin Störi
Dozent für Baurecht an der ZHAW Winterthur, Präsident der Fachsektion Bau und Umwelt des VZGV und ehemaliger Bausekretär der Stadt Winterthur